Dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts geht auf einen Gang durch die juristischen Instanzen bis zur Verfassungsbeschwerde zurück, den Vanja als beschwerdeführende Person gemeinsam mit dem Kernteam für eine dritte Option mit Erfolg zurückgelegt hat. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen: Neben Inter*Personen werden nicht-binäre, genderqueere, transgender und genderfluide Geschlechtsidentitäten perspektivisch in Deutschland immer sichtbarer werden. Vanja und das Kernteam „Dritte Option“ werden beim CSD-Empfang am 7. Juli 2018 (Beginn: 13:00h) im Kölner Gürzenich anwesend sein und die Auszeichnung persönlich entgegennehmen. Presseinformation als PDF