Queeren Netzwerk NRW - Fachverband für Organisationen der LSBTIAQ+ Logo

Vanja und das Team der Kampagne "Dritte Option" erhalten Kompassnadel 2018

  Mit drei Leitsätzen hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 10.Oktober 2017 begründet, warum es mit den Grundrechten des Grundgesetzes nicht vereinbar ist, einen Menschen zu zwingen, sich entweder dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zuzuordnen: Der Gesetzgeber muss, wenn er überhaupt die Registrierung des Geschlechts verlangt, auch einen anderen Eintrag als den weiblichen oder männlichen zulassen.

Dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts geht auf einen Gang durch die juristischen Instanzen bis zur Verfassungsbeschwerde zurück, den Vanja als beschwerdeführende Person gemeinsam mit dem Kernteam für eine dritte Option mit Erfolg zurückgelegt hat. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen: Neben Inter*Personen werden nicht-binäre, genderqueere, transgender und genderfluide Geschlechtsidentitäten perspektivisch in Deutschland immer sichtbarer werden. Vanja und das Kernteam „Dritte Option“ werden beim CSD-Empfang am 7. Juli 2018 (Beginn: 13:00h) im Kölner Gürzenich anwesend sein und die Auszeichnung persönlich entgegennehmen. Presseinformation als PDF


UNTERSTÜTZE
UNSERE ARBEIt Durch SPENDE ODER SPONSORing!

 
Jetzt Spenden

Zum Newsletter anmelden

 
chevron-down
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram