Statement zur bevorstehenden Reform des Abstammungsrechts

Die Fachstelle Regenbogenfamilien NRW begrüßt es, dass nun endlich die bevorstehende Reform des Abstammungsrechts in einem Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums konkretisiert worden ist.

Wir freuen uns über die Vorschläge, wie die gemeinsame Mutterschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren zukünftig geregelt werden soll. Für Kinder, die in Zweimütterfamilien hineingeboren werden, würde damit zukünftig die Stiefkindadoption wegfallen.

Ebenfalls positiv sehen wir die angedachten vorgeburtlichen Regelungen durch verbindliche Elternschaftsvereinbarungen. Auf diesem Weg könnten Mütter und samenspendende Personen bereits vor der Empfängnis notarielle Vereinbarungen über rechtliche Elternschaft, Sorge- und Umgangsrechte treffen können. In Mehrelternfamilien sollen zukünftig sorgerechtliche Befugnisse und Umgangsrechte vertraglich auf bis zu zwei zusätzliche Personen übertragen werden können. Auch private Samenspenden sollen zukünftig im Samenspenderregister registriert werden können.

Neben diesen positiven Reformvorschlägen enthält das Papier jedoch auch Punkte, die dringend nachgebessert werden müssen: Vor allem die Diskriminierung von trans*, inter* und nichtbinären Eltern wird durch das vorliegende Papier nicht thematisiert und behoben.

Kritisch sehen wir zudem, dass das Papier keine Rückwirkung der Regelungen vorsieht. Das würde bedeuten, laufende Verfahren der Stiefkindadoption würden von der Reform nicht profitieren.

Hoffnung macht der skizzierte zeitliche Rahmen der Reform: Ein Abschluss des Prozesses wird noch für dieses Jahr angestrebt. Das Queere Netzwerk NRW und die Fachstelle Regenbogenfamilien NRW werden den Reformprozess weiterhin kritisch begleiten und kommentieren.

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