Neues Gewalthilfegesetz schließt TIN*-Personen aus

Am vergangenen Freitag, 31.01.2025, wurde das Gewalthilfegesetz im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz ergreift dringend erforderliche Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt. Es führt einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz vor Gewalt ein und stärkt mit einem Etat von 2,6 Milliarden Euro bis 2036 bundesweit Frauenhäuser und Beratungsstellen. Nachdem frühere Gesetzesentwürfe auch explizit trans*, inter* und nicht-binäre Personen (kurz: TIN*) eingeschlossen haben, benennt das nun verabschiedete Gesetz auf Drängen der CDU-Fraktion im Bundestag hin lediglich Frauen und Kinder explizit als schutzbedürftig.

Selbstverständlich begrüßen wir die längt überfällige Maßnahme zur Prävention und Eindämmung von häuslicher Gewalt sowie die zusätzliche Hilfeleistung für die Opfer. Angesichts einer unverändert hohen Zahl an Femiziden und antifeministischer Straftaten ist ein solcher Schritt richtig und längst überfällig. Dass trans*, inter* und nicht-binäre Personen jedoch als schutzbedürftige Zielgruppen aus dem Gesetz gestrichen wurden, ist praxisfern und fachlich nicht zu begründen. Als Queeres Netzwerk NRW und rubicon e.V. kritisieren wir diesen Ausschluss scharf – er kommuniziert gegenüber trans*, inter* und nicht-binären Personen, dass ihr Gewaltschutz weniger wichtig und dringlich ist. 

Anti-Gewalt-Strukturen stehen schon lange vor dem Problem, TIN*-Personen keine geeigneten Anlaufstellen und Hilfe bieten zu können. Dabei ist der gesellschaftliche Rechtsruck unübersehbar und er führt u.a. zu einem Anstieg an trans*feindlichen Narrativen und Anfeindungen. TIN*-Personen sind in der teils polarisierten gesellschaftlichen Stimmung besonders akut gefährdet und werden vermehrt Opfer von Hasskriminalität und Gewalt. Gerade jetzt ist diese vulnerable Gruppe daher besonders auf Schutzmaßnahmen des demokratischen Staates angewiesen. Wir blicken mit großer Sorge darauf, dass die CDU beim Gewalthilfegesetz Formulierungen durchgesetzt hat, die trans*, inter* und nicht-binäre Menschen ausdrücklich ausschließen. Ein solches Vorgehen ist angesichts der massiv angestiegenen Hasskriminalität gegen LSBTIAQ* unverständlich, unsolidarisch und verantwortungslos. 

Lilith Raza (Vorstand Queeres Netzwerk NRW) befindet, dass das neue Gewalthilfegesetz ein Skandal sei: „Der gezielte Ausschluss von TIN*-Personen ist keine politische Nachlässigkeit, sondern eine bewusste Entscheidung für Diskriminierung und gegen den Schutz von Menschenleben. Es ist ein Angriff auf die Würde und Sicherheit von Betroffenen, die sich als eine der verletzlichsten Gruppen unserer Gesellschaft ohnehin schon in einer prekären Situation befinden. Ein Gesetz, das Gewaltopfer hierarchisiert, ist nicht nur moralisch zu verurteilen, sondern auch gefährlich.“

Menschenrechte dürfen nicht zugunsten populistischer Rhetorik und Wahlkampftaktiererei ausgehebelt und die Sicherheit von schutzbedürftigen Minderheiten in unserer Gesellschaft übergangen werden. Als Queeres Netzwerk NRW und rubicon e.V. appellieren wir an das Verantwortungsbewusstsein aller demokratischen Parteien und fordern die schnellstmögliche Nachbesserung des Gewalthilfegesetzes und die explizite Inklusion von trans*, inter* und nicht-binären Personen.

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Quellen

Das Selbstbestimmungsgesetz ist beschlossen!

Der Bundestag hat das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet!

Für trans*, nicht-binäre und inter* Erwachsene ist es endlich möglich ihren Geschlechtseintrag und/oder ihre(n) Vornamen ohne Gutachten oder ein ärztliches Attest ändern zu lassen: durch eine Selbsterklärung beim Standesamt nach vorheriger Anmeldung.

Das Gesetz tritt am 1.11.2024 in Kraft. Ab dem 1.8.2024 können Vornamens- und Personenstandsänderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz beim Standesamt angemeldet werden.

Wir feiern, dass das trans*feindliche TSG mit der Zwangsbegutachtung endlich abgelöst wird und dass die Attestpflicht für inter* Menschen (aus dem §45 b des Personenstandsgesetzes) wegfällt. Dieser historische Schritt wurde möglich durch die jahrzehntelange Arbeit von trans* und inter* Community-Vertreter*innen.

Gleichzeitig enthält auch das jetzt verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz Einschränkungen der geschlechtlichen Selbstbestimmung. So benötigen Minderjährige ab 14 Jahren die Zustimmung der Sorgeberechtigten (die vom Familiengericht ersetzt werden kann). Und für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter*innen die Erklärung abgeben. Neu eingeführt wurde die Erfordernis einer Beratungserklärung für Minderjährige und gesetzliche Vertreter*innen. Und viele Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft können das Selbstbestimmungsgesetz nicht nutzen.

Für viele trans*, nichtbinäre und inter* Menschen ist es eine Erleichterung, dass die in den Gesetzesentwurf aufgenommene Regelung zur automatisierten Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden im verabschiedeten Gesetz nicht enthalten ist.

Andere Regelungen aus dem Gesetzesentwurf wie der so genannte „Hausrechtsparagraf“, die auf ein Misstrauen gegenüber trans* Menschen und einer Sorge vor einem (angeblichen) Ausnutzen des Gesetzes basieren, wurden jedoch beibehalten.

Als Queeres Netzwerk NRW setzen wir uns gemeinsam mit Kooperationspartner*innen für eine vollständige Selbstbestimmung von trans*, nichtbinären und inter* Menschen ein. Bei der Selbstbestimmung darf es keine Kompromisse geben!