Neue Broschüre: Trans* Inter* Nicht-binär und Schule

Ab sofort kann die überarbeitete Neuauflage der gefragtesten Broschüre von SCHLAU NRW „Trans* Inter* Nicht-binär und Schule“ im Online-Shop des Queeren Netzwerks gegen eine geringe Schutzgebühr bestellt oder kostenlos heruntergeladen werden.

In der überarbeiteten pädagogischen Handreichung zur Begleitung von Jugendlichen beim Thema geschlechtliche Vielfalt im Kontext Schule wird nun neben trans* auch auf die Begleitung von inter*- und nicht-binären Jugendlichen eingegangen. Außerdem berücksichtigt die Neuauflage Veränderungen, die etwa durch das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) entstanden sind. Die Broschüre enthält darüber hinaus neue Erfahrungsberichte: Eltern von trans*-Kindern erzählen, wie deren trans* Identität im Kontext Schule aufgenommen wurde. Auch Lehrkräfte kommen zu Wort und berichten, was sie selbst tun, damit trans*, inter* und nicht-binäre Jugendliche sich unterstützt fühlen.

Intersex Awareness Day 2025: Mitmach-Aktion

Am 26. Oktober ist Intersex Awareness Day - der internationale Tag der Inter* Sichtbarkeit. Auch in diesem Jahr macht die Landeskoordination Inter* NRW mit einer Mitmach-Aktion auf die Lebensrealitäten von inter* Menschen aufmerksam. Unter dem Motto „Inter* Leben sichtbar machen, Rechte stärken!“ wird dazu aufgerufen, sich solidarisch zu zeigen, Vorurteile abzubauen und inter* Stimmen in den Mittelpunkt zu stellen.

Warum dieser Tag wichtig bleibt:

Inter* Menschen haben angeborene körperliche Geschlechtsmerkmale, die von der Medizin nicht als typisch männlich oder weiblich eingeordnet werden. Diese Vielfalt ist natürlich und bedarf in den allermeisten Fällen keiner medizinischen Behandlung. Dennoch erleben inter* Menschen nach wie vor Pathologisierung, Ausgrenzung und Eingriffe ohne ihre Einwilligung.

Trotz des rechtlichen Schutzes durch §1631e BGB seit 2021 sind inter* Kinder nicht umfassend vor normierenden Operationen geschützt. Lücken im Gesetz ermöglichen weiterhin Eingriffe, die nicht medizinisch notwendig sind und gravierende Folgen für die Betroffenen haben können. Hier braucht es dringend Nachbesserungen und eine konsequente Umsetzung von Selbstbestimmungsrechten.

Aktion 2025

Die Landeskoordination Inter* NRW stellt auch in diesem Jahr Materialien zur Verfügung, mit denen Unterstützende in den sozialen Medien und im öffentlichen Raum sichtbar werden können. Ziel ist es, inter* Perspektiven zu stärken, Wissen zu verbreiten und gemeinsam ein klares Signal für Selbstbestimmung und gegen Diskriminierung zu setzen.

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Neues Gewalthilfegesetz schließt TIN*-Personen aus

Am vergangenen Freitag, 31.01.2025, wurde das Gewalthilfegesetz im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz ergreift dringend erforderliche Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt. Es führt einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz vor Gewalt ein und stärkt mit einem Etat von 2,6 Milliarden Euro bis 2036 bundesweit Frauenhäuser und Beratungsstellen. Nachdem frühere Gesetzesentwürfe auch explizit trans*, inter* und nicht-binäre Personen (kurz: TIN*) eingeschlossen haben, benennt das nun verabschiedete Gesetz auf Drängen der CDU-Fraktion im Bundestag hin lediglich Frauen und Kinder explizit als schutzbedürftig.

Selbstverständlich begrüßen wir die längt überfällige Maßnahme zur Prävention und Eindämmung von häuslicher Gewalt sowie die zusätzliche Hilfeleistung für die Opfer. Angesichts einer unverändert hohen Zahl an Femiziden und antifeministischer Straftaten ist ein solcher Schritt richtig und längst überfällig. Dass trans*, inter* und nicht-binäre Personen jedoch als schutzbedürftige Zielgruppen aus dem Gesetz gestrichen wurden, ist praxisfern und fachlich nicht zu begründen. Als Queeres Netzwerk NRW und rubicon e.V. kritisieren wir diesen Ausschluss scharf – er kommuniziert gegenüber trans*, inter* und nicht-binären Personen, dass ihr Gewaltschutz weniger wichtig und dringlich ist. 

Anti-Gewalt-Strukturen stehen schon lange vor dem Problem, TIN*-Personen keine geeigneten Anlaufstellen und Hilfe bieten zu können. Dabei ist der gesellschaftliche Rechtsruck unübersehbar und er führt u.a. zu einem Anstieg an trans*feindlichen Narrativen und Anfeindungen. TIN*-Personen sind in der teils polarisierten gesellschaftlichen Stimmung besonders akut gefährdet und werden vermehrt Opfer von Hasskriminalität und Gewalt. Gerade jetzt ist diese vulnerable Gruppe daher besonders auf Schutzmaßnahmen des demokratischen Staates angewiesen. Wir blicken mit großer Sorge darauf, dass die CDU beim Gewalthilfegesetz Formulierungen durchgesetzt hat, die trans*, inter* und nicht-binäre Menschen ausdrücklich ausschließen. Ein solches Vorgehen ist angesichts der massiv angestiegenen Hasskriminalität gegen LSBTIAQ* unverständlich, unsolidarisch und verantwortungslos. 

Lilith Raza (Vorstand Queeres Netzwerk NRW) befindet, dass das neue Gewalthilfegesetz ein Skandal sei: „Der gezielte Ausschluss von TIN*-Personen ist keine politische Nachlässigkeit, sondern eine bewusste Entscheidung für Diskriminierung und gegen den Schutz von Menschenleben. Es ist ein Angriff auf die Würde und Sicherheit von Betroffenen, die sich als eine der verletzlichsten Gruppen unserer Gesellschaft ohnehin schon in einer prekären Situation befinden. Ein Gesetz, das Gewaltopfer hierarchisiert, ist nicht nur moralisch zu verurteilen, sondern auch gefährlich.“

Menschenrechte dürfen nicht zugunsten populistischer Rhetorik und Wahlkampftaktiererei ausgehebelt und die Sicherheit von schutzbedürftigen Minderheiten in unserer Gesellschaft übergangen werden. Als Queeres Netzwerk NRW und rubicon e.V. appellieren wir an das Verantwortungsbewusstsein aller demokratischen Parteien und fordern die schnellstmögliche Nachbesserung des Gewalthilfegesetzes und die explizite Inklusion von trans*, inter* und nicht-binären Personen.

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Quellen