„Familienvielfalt anerkennen – Regenbogenfamilien in NRW gleichstellen“: Stellungnahme der Landesfachstelle Regenbogenfamilien NRW zum Familienbericht NRW

Unter dem Titel „Familien im Blick – Lebenslagen verstehen. Zukunft gestalten.“ hat die Landesregierung am 9. Juli 2026 einen Familienbericht veröffentlicht. Damit liegt erstmals seit 2015 wieder eine wissenschaftlich fundierte, an den Lebenslagen orientierte Bestandsaufnahme der Familien in Nordrhein-Westfalen vor.

Ministerin Verena Schäffer betont in der Einleitung: „Das Familienleben in Nordrhein-Westfalen ist bunt und vielfältig wie nie zuvor. Klassische Rollenbilder wandeln sich und neue Familienformen gewinnen an Bedeutung. Familie ist heute kein starres Modell mehr, sondern spiegelt eine Vielzahl von Lebensentwürfen und Erfahrungen wider.“

Diese Perspektive begrüßen wir. Folgerichtig setzt der Bericht einen Schwerpunkt auf die Vielfalt von Familien und nimmt damit auch queere Familien in den Blick. Im Vorfeld fand ein Familiendialog mit Regenbogenfamilien statt, der im Rahmen des von unserer Fachstelle anlässlich des International Family Equality Day veranstalteten Familienfests im Mai 2025 in Münster durchgeführt wurde.

Zahlen und Daten: wichtige Hinweise, aber lückenhafte Erfassung

Die im Bericht ausgewerteten Daten des Mikrozensus 2024 zeigen:

Diese Zahlen sind ein wichtiger Schritt zu mehr Sichtbarkeit – sie verdeutlichen jedoch zugleich, dass die Datenlage zu Regenbogenfamilien weiterhin lückenhaft ist.

Kinderwunsch und Elternschaft: rechtliche und finanzielle Barrieren

Eine landesweite Online-Befragung queerer Familien (2024) zeigt, dass fast 50 % der LSBTIQ*-Eltern Hürden bei der Umsetzung ihres Kinderwunsches erlebt haben. Genannt werden vor allem rechtliche und finanzielle Belastungen, insbesondere bei Kinderwunschbehandlungen – etwa beim Zugang zu medizinisch assistierter Reproduktion und durch die weiterhin fehlende rechtliche Anerkennung der Co-Mutterschaft bei lesbischen und nicht-binären Elternpaaren.

Für schwule Paare bleiben häufig Auslandsadoption oder eine (kommerzielle oder altruistische) Leihschwangerschaft als Optionen; entsprechend kommen Kinder in schwulen Familien überdurchschnittlich oft aus früheren heterosexuellen Beziehungen.

Zudem bilden staatliche Dokumente die Realität nicht verlässlich ab: Die Einträge „Mutter“ und „Vater“ in Geburtsregister und Geburtsurkunden werden trans* und inter* Personen weiterhin nicht gerecht. Die Übergangslösung im Selbstbestimmungsgesetz (§ 11 SBGG, in Kraft seit 1. November 2024) hat daran bislang wenig geändert.

Lebenslagen: Diskriminierung, Minderheitenstress, Verunsicherung

Trotz gestiegener Akzeptanz erleben Regenbogenfamilien weiterhin Diskriminierung, Ablehnung und teils Hassgewalt. Studien verweisen auf Folgen von Minderheitenstress, der psychische Belastungen verstärken kann. Viele Familien berichten zudem von einer wachsenden Sorge, dass sich das gesellschaftliche Klima verschlechtert und erreichte Reformen wieder infrage gestellt werden könnten.

Forderungen aus dem Familiendialog: Anerkennung, Gleichstellung und Ausbau der Beratungsinfrastruktur

Der Bericht benennt Forderungen aus dem Familiendialog, die wir ausdrücklich unterstützen. Im Zentrum steht die gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung von Regenbogenfamilien als gleichwertig – einschließlich einer Reform des Abstammungsrechts.

Konkret braucht es:

Eine sichtbare sowie queersensible Beratungsinfrastruktur stellt dabei eine wichtige Unterstützung dar und begleitet Regenbogenfamilien in allen Lebenslagen. In der Praxis zeigen sich jedoch Lücken: Viele Beratungsangebote sind bislang nicht auf die besonderen Bedürfnisse von Regenbogenfamilien eingestellt, zudem gibt es ein Gefälle zwischen Stadt und Land. Nötig sind flächendeckende Angebote, zentrale Anlaufstellen zur Unterstützung von Familien und Behörden sowie eine landesweite Übersicht queersensibler Unterstützungsmöglichkeiten.

Der Familienbericht weist zudem darauf hin, dass das Familienrecht Mehreltern-Familien bislang nicht angemessen berücksichtigt. Auch hier ist eine Anpassung an gelebte Realitäten erforderlich.

Politische Reformen konsequent umsetzen

Der Familienbericht liefert eine wichtige Grundlage für politische Gestaltung. Aus Sicht der Landesfachstelle Regenbogenfamilien NRW ergeben sich daraus klare Handlungsbedarfe:

Als Landesfachstelle Regenbogenfamilien NRW unterstützen wir diese Ziele dauerhaft. Es braucht eine verlässliche, langfristige Förderung von Beratungs- und Gruppenangeboten für queere Familien sowie der Landesfachstelle Regenbogenfamilien NRW. Nur so können Regenbogenfamilien in NRW wirksam begleitet und Strukturen nachhaltig gestärkt werden.

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„Selbstbestimmt Familie“ – Erstes großes Familienwochenende für trans* und nichtbinäre Familien in Köln

Anlässlich des IFED 2026 (International Family Equality Day) fand unter dem Titel „Selbstbestimmt Familie“ vom 1. bis 3. Mai 2026 ein bundesweit bisher einzigartiges queeres Familienwochenende in Köln statt. Veranstaltet wurde das dreitägige Event von der Landesfachstelle Regenbogenfamilien NRW, dem Projekt Trans*sensibel sowie der Landeskoordination Trans* NRW.

Eingeladen waren trans* und nicht-binäre Erwachsene mit ihren Kindern sowie trans* und nichtbinäre Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern. Mit dem Wochenende wurde ein geschützter Raum für Begegnung, Austausch und Empowerment geschaffen – für Familien, die im Alltag häufig Diskriminierung und Vorurteilen ausgesetzt sind und sich von bestehenden Familienangeboten oft nicht angesprochen fühlen.

Das vielfältige Programm umfasste unter anderem Workshops und moderierte Austauschräume, eine queere Zooführung, Bewegungsangebote sowie kreative und pädagogische Aktivitäten für Erwachsene, Kinder und Jugendliche. Mit rund 100 Teilnehmenden war dies die erste Veranstaltung dieser Größenordnung für Trans*-Familien in Deutschland.

Einen besonderen Höhepunkt bildete das landesweite Familienfest am Sonntag, den 3. Mai 2026, das anlässlich des International Family Equality Day (IFED) stattfand. Zum Familienfest mit Picknick kamen rund 250 Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Regenbogenfamilien. Auch als es am Nachmittag zu regnen begann, ließen sich vor allem die jungen Teilnehmenden nicht vom Toben, Malen und Spielen abhalten.

Der IFED wird jedes Jahr am ersten Mai-Wochenende weltweit mit Aktionen zur Stärkung der Akzeptanz und Sichtbarkeit von Regenbogenfamilien begangen. Mit dem Familienfest setzten queere Familien aus ganz NRW in Köln ein starkes Zeichen für gesellschaftliche Anerkennung und gleiche Rechte.

Mitveranstaltende/r des Familienfests war das rubicon e. V. aus Köln. Gefördert und unterstützt wurden das Wochenende und das Familienfest durch die Fachstelle LSBTI der Stadt Köln, dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld.

Kampagne „Gleiche Rechte für queere Familien: Rote Karte für die Stiefkindadoption!“

Mit der Kampagne „Gleiche Rechte für queere Familien: Rote Karte für die Stiefkindadoption!“, die ab 27.06. auf Instagram durchgeführt wird, macht die Bundesinteressengemeinschaft (B.I.G.) Regenbogenfamilien-Fachkräfte auf die nach wie vor bestehende Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Regenbogenfamilien im Rahmen des Verfahrens der Stiefkindadoption aufmerksam.

Die Regenbogenfamilienprojekte des LSVD Berlin-Brandenburg haben im Mai und Juni 2024 eine anonyme Online-Umfrage zu Erfahrungen mit der Stiefkindadoption durchgeführt. An der Umfrage haben sich 215 Teilnehmer*innen aus dem gesamten Bundesgebiet beteiligt. Dabei ist deutlich geworden, dass lesbische* und queere Familien im Prozess der Stiefkindadoption, sowohl mit dem Jugendamt wie auch mit den für sie zuständigen Gerichten zum Teil eklatante und erschreckende Diskriminierungserfahrungen machen. Mit Zitaten aus der Umfrage (teilweise paraphrasiert) macht die Kampagne der BIG auf diese Diskriminierungen aufmerksam.

Das Bundesjustizministerium hatte im Januar 2024 ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt.  Darin enthalten sind Vorschläge, wie die gemeinsame Elternschaft bei queeren Familien zukünftig geregelt werden soll. Für Kinder, die in Zwei-Mütter-Familien hineingeboren werden, würde – wenn das Gesetz so verabschiedet würde – zukünftig die Stiefkindadoption entfallen. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen wurden dabei leider im Eckpunktepapier nicht berücksichtigt. Seit Januar 2024 warten queere Familien und Fachverbände darauf, dass aus dem Justizministerium ein Referent*innenentwurf zur Abstammungsrechtsreform kommt.

Dass dies sehr dringend notwendig ist, zeigen die Ergebnisse der aktuellen Umfrage. Wir, die haupt- und ehrenamtlichen Fachkräfte in der B.I.G., fordern seit vielen Jahren, das Abstammungsrecht an die Realitäten der Familien anzupassen.

Material zum Download

Statement zur bevorstehenden Reform des Abstammungsrechts

Die Fachstelle Regenbogenfamilien NRW begrüßt es, dass nun endlich die bevorstehende Reform des Abstammungsrechts in einem Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums konkretisiert worden ist.

Wir freuen uns über die Vorschläge, wie die gemeinsame Mutterschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren zukünftig geregelt werden soll. Für Kinder, die in Zweimütterfamilien hineingeboren werden, würde damit zukünftig die Stiefkindadoption wegfallen.

Ebenfalls positiv sehen wir die angedachten vorgeburtlichen Regelungen durch verbindliche Elternschaftsvereinbarungen. Auf diesem Weg könnten Mütter und samenspendende Personen bereits vor der Empfängnis notarielle Vereinbarungen über rechtliche Elternschaft, Sorge- und Umgangsrechte treffen können. In Mehrelternfamilien sollen zukünftig sorgerechtliche Befugnisse und Umgangsrechte vertraglich auf bis zu zwei zusätzliche Personen übertragen werden können. Auch private Samenspenden sollen zukünftig im Samenspenderregister registriert werden können.

Neben diesen positiven Reformvorschlägen enthält das Papier jedoch auch Punkte, die dringend nachgebessert werden müssen: Vor allem die Diskriminierung von trans*, inter* und nichtbinären Eltern wird durch das vorliegende Papier nicht thematisiert und behoben.

Kritisch sehen wir zudem, dass das Papier keine Rückwirkung der Regelungen vorsieht. Das würde bedeuten, laufende Verfahren der Stiefkindadoption würden von der Reform nicht profitieren.

Hoffnung macht der skizzierte zeitliche Rahmen der Reform: Ein Abschluss des Prozesses wird noch für dieses Jahr angestrebt. Das Queere Netzwerk NRW und die Fachstelle Regenbogenfamilien NRW werden den Reformprozess weiterhin kritisch begleiten und kommentieren.

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