Kampagne „Gleiche Rechte für queere Familien: Rote Karte für die Stiefkindadoption!“

Mit der Kampagne „Gleiche Rechte für queere Familien: Rote Karte für die Stiefkindadoption!“, die ab 27.06. auf Instagram durchgeführt wird, macht die Bundesinteressengemeinschaft (B.I.G.) Regenbogenfamilien-Fachkräfte auf die nach wie vor bestehende Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Regenbogenfamilien im Rahmen des Verfahrens der Stiefkindadoption aufmerksam.

Die Regenbogenfamilienprojekte des LSVD Berlin-Brandenburg haben im Mai und Juni 2024 eine anonyme Online-Umfrage zu Erfahrungen mit der Stiefkindadoption durchgeführt. An der Umfrage haben sich 215 Teilnehmer*innen aus dem gesamten Bundesgebiet beteiligt. Dabei ist deutlich geworden, dass lesbische* und queere Familien im Prozess der Stiefkindadoption, sowohl mit dem Jugendamt wie auch mit den für sie zuständigen Gerichten zum Teil eklatante und erschreckende Diskriminierungserfahrungen machen. Mit Zitaten aus der Umfrage (teilweise paraphrasiert) macht die Kampagne der BIG auf diese Diskriminierungen aufmerksam.

Das Bundesjustizministerium hatte im Januar 2024 ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt.  Darin enthalten sind Vorschläge, wie die gemeinsame Elternschaft bei queeren Familien zukünftig geregelt werden soll. Für Kinder, die in Zwei-Mütter-Familien hineingeboren werden, würde – wenn das Gesetz so verabschiedet würde – zukünftig die Stiefkindadoption entfallen. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen wurden dabei leider im Eckpunktepapier nicht berücksichtigt. Seit Januar 2024 warten queere Familien und Fachverbände darauf, dass aus dem Justizministerium ein Referent*innenentwurf zur Abstammungsrechtsreform kommt.

Dass dies sehr dringend notwendig ist, zeigen die Ergebnisse der aktuellen Umfrage. Wir, die haupt- und ehrenamtlichen Fachkräfte in der B.I.G., fordern seit vielen Jahren, das Abstammungsrecht an die Realitäten der Familien anzupassen.

Material zum Download

Statement zur bevorstehenden Reform des Abstammungsrechts

Die Fachstelle Regenbogenfamilien NRW begrüßt es, dass nun endlich die bevorstehende Reform des Abstammungsrechts in einem Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums konkretisiert worden ist.

Wir freuen uns über die Vorschläge, wie die gemeinsame Mutterschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren zukünftig geregelt werden soll. Für Kinder, die in Zweimütterfamilien hineingeboren werden, würde damit zukünftig die Stiefkindadoption wegfallen.

Ebenfalls positiv sehen wir die angedachten vorgeburtlichen Regelungen durch verbindliche Elternschaftsvereinbarungen. Auf diesem Weg könnten Mütter und samenspendende Personen bereits vor der Empfängnis notarielle Vereinbarungen über rechtliche Elternschaft, Sorge- und Umgangsrechte treffen können. In Mehrelternfamilien sollen zukünftig sorgerechtliche Befugnisse und Umgangsrechte vertraglich auf bis zu zwei zusätzliche Personen übertragen werden können. Auch private Samenspenden sollen zukünftig im Samenspenderregister registriert werden können.

Neben diesen positiven Reformvorschlägen enthält das Papier jedoch auch Punkte, die dringend nachgebessert werden müssen: Vor allem die Diskriminierung von trans*, inter* und nichtbinären Eltern wird durch das vorliegende Papier nicht thematisiert und behoben.

Kritisch sehen wir zudem, dass das Papier keine Rückwirkung der Regelungen vorsieht. Das würde bedeuten, laufende Verfahren der Stiefkindadoption würden von der Reform nicht profitieren.

Hoffnung macht der skizzierte zeitliche Rahmen der Reform: Ein Abschluss des Prozesses wird noch für dieses Jahr angestrebt. Das Queere Netzwerk NRW und die Fachstelle Regenbogenfamilien NRW werden den Reformprozess weiterhin kritisch begleiten und kommentieren.

Weiterführende Links: