Das Selbstbestimmungsgesetz ist beschlossen!
Der Bundestag hat das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet!
Für trans*, nicht-binäre und inter* Erwachsene ist es endlich möglich ihren Geschlechtseintrag und/oder ihre(n) Vornamen ohne Gutachten oder ein ärztliches Attest ändern zu lassen: durch eine Selbsterklärung beim Standesamt nach vorheriger Anmeldung.
Das Gesetz tritt am 1.11.2024 in Kraft. Ab dem 1.8.2024 können Vornamens- und Personenstandsänderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz beim Standesamt angemeldet werden.
Wir feiern, dass das trans*feindliche TSG mit der Zwangsbegutachtung endlich abgelöst wird und dass die Attestpflicht für inter* Menschen (aus dem §45 b des Personenstandsgesetzes) wegfällt. Dieser historische Schritt wurde möglich durch die jahrzehntelange Arbeit von trans* und inter* Community-Vertreter*innen.
Gleichzeitig enthält auch das jetzt verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz Einschränkungen der geschlechtlichen Selbstbestimmung. So benötigen Minderjährige ab 14 Jahren die Zustimmung der Sorgeberechtigten (die vom Familiengericht ersetzt werden kann). Und für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter*innen die Erklärung abgeben. Neu eingeführt wurde die Erfordernis einer Beratungserklärung für Minderjährige und gesetzliche Vertreter*innen. Und viele Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft können das Selbstbestimmungsgesetz nicht nutzen.
Für viele trans*, nichtbinäre und inter* Menschen ist es eine Erleichterung, dass die in den Gesetzesentwurf aufgenommene Regelung zur automatisierten Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden im verabschiedeten Gesetz nicht enthalten ist.
Andere Regelungen aus dem Gesetzesentwurf wie der so genannte „Hausrechtsparagraf“, die auf ein Misstrauen gegenüber trans* Menschen und einer Sorge vor einem (angeblichen) Ausnutzen des Gesetzes basieren, wurden jedoch beibehalten.
Als Queeres Netzwerk NRW setzen wir uns gemeinsam mit Kooperationspartner*innen für eine vollständige Selbstbestimmung von trans*, nichtbinären und inter* Menschen ein. Bei der Selbstbestimmung darf es keine Kompromisse geben!