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„Die Würde des Menschen ist unantastbar. …

Ein Aufruf der ARCUS-Stiftung

… Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“, Artikel 1, 1 des Grundgesetzes. Nach dem 2. Weltkrieg wurde viel dafür getan, dass im neuen Rechtsstaat „Bundesrepublik Deutschland“ altes Unrecht nicht wieder geschehen kann. Jedoch kriminalisierte der in der Nazizeit verschärfte Paragraph 175 Schwule bis 1969 alleine aufgrund ihrer Sexualität weiter fort. In der Zeit von 1945 bis 1969 gab es in der BRD über 100.000 Ermittlungsverfahren und 50.000 rechtskräftige Verurteilungen schwuler Männer. Hinter jedem dieser 100.000 lebt und lebte ein Schicksal, eine oft zerstörte Biographie und ein Lebensweg der durch diese menschenverachtende Gesetzgebung wesentlich beeinträchtigt wurde. Lesbische Frauen wurden in dieser Zeit als „asozial“ gebrandmarkt. Ihnen blieb es verwehrt ein Leben nach ihren Vorstellungen zu führen. Sie wurden in die Erwartungen der konservativen Nachkriegsgesellschaft gezwängt. Wer kann ermessen, was es bedeutete statt in einer erfüllten Beziehung mit der geliebten Frau in einer heterosexuellen „Zwangsehe“ leben zu müssen?

Auch nach der weitgehenden Entkriminalisierung homosexuellen Lebens in der Zeit nach 1969 war die Wirkung dieser Gesetzgebung stark spürbar. Eben nicht nur die bis 1994 weiter geltende  unterschiedliche Gesetzgebung in der Schutzaltersgrenze, sonder vor allem die Ausgrenzung lesbischer Frauen und schwuler Männer aus vielen Bereichen gesellschaftlichen Lebens beeinflusste in intensiver Weise unser Leben.

Wer dieses Jahr 60 Jahre alt wird, hat erst im Alter von 17 erlebt, dass Homosexualität nicht mehr unter Strafe stand. In einer Lebensphase, in der hoffentlich viele schon ihre ersten beglückenden Erfahrungen mit Liebe, Sexualität und Beziehungen hatten. Aber auch später gab es prägende Erlebnisse, welche viele Lesben und Schwulen von einem offenen Leben abgehalten hat. Ein Beispiel ist der letzte große deutsche politische „Homo“-Nachkriegsskandal im Jahr  1983 mit der Affäre um die vermeintliche Homosexualität des 4-Sterne-Bundeswehr-Generals Günter Kießling.

Es braucht Strukturen, die dafür sorgen, dass es zukünftig schwer sein wird, die Schritte zur Teilhabe von Lesben und Schwulen am gesellschaftlichen Leben rückgängig zu machen. Strukturen die offen und klar benennen, wo auch in unserem Staat noch gegen das Prinzip des gleichberechtigten Lebensgestaltungsrecht verstoßen wird. So ist beispielsweise in der katholischen Kirche Homosexualität noch immer ein anerkannter Kündigungsgrund, aus Gründen, die den kruden Argumentationslinien der Verfolgung in der Nachkriegszeit ganz nahe sind. Wir brauchen Strukturen, die Projekte für Lesben und Schwule fördern und unterstützen. Damit können wir einen Ausgleich in unserer Gesellschaft schaffen, der es einer Minderheit möglich macht, mit ihren Besonderheiten in einer durch die Mehrheit geprägten Gesellschaft zu leben.

Der Staat und die Gesellschaft tragen Verantwortung für diese Verfolgung von Menschen, die ohne jeden sachlichen Grund geschehen ist. Es ist ein Irrtum zu glauben, weil wir doch in einem demokratischen, sozialen Staat leben, könne so etwas nie wieder passieren. Auch die junge Bundesrepublik fußte auf unseren Grundwerten. Dennoch war es möglich, Menschen aufgrund des vermeintlich „falschen Liebhabers / der falschen Liebhaberin“ zu bestrafen.

Die im Jahr 2010 gegründete ARCUS-Stiftung steht dafür, dass heute und in Zukunft Lesben und Schwule ein selbstbestimmtes, von Diskriminierung freies und offenes Leben führen können, ohne jede soziale Ausgrenzung. Wir sagen „NIE WIEDER“ zu solchen Verhältnissen wie in der jungen Bundesrepublik.

Dafür werben wir um Unterstützung.

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