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FAQ zur Personenstands- und Vornamensänderung nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Seit dem 1. November ist die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) möglich. Uns und unsere Fachstellen/Projekte erreichen derzeit zahlreiche Fragen zur Antragstellung. Die häufigsten Fragen haben wir im FAQ-Papier aufgeführt und beantwortet.

Wir hoffen, dass dieses Papier die Antragstellung etwas erleichtert. Menschen, die ihren Geschlechtseintrag und ggf. ihre(n) Vornamen ändern lassen möchten, laden wir dazu ein, das knappe Papier zum Termin im Standesamt mitzunehmen, um bei Bedarf darauf verweisen zu können.

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