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Queere Vielfalt für NRW: Kernforderungen zum Aktionsplan „Impulse – für queeres Leben in NRW“

Mit dem Aktionsplan „Impulse 2020 – für queeres Leben in NRW“ hat die Landesregierung einen wichtigen Schritt zur Akzeptanzförderung und Antidiskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter*, Queers und Asexuellen (LSBTIQA*) in NRW beschlossen. Die vier Landesverbände LAG Lesben in NRW, Aidshilfe NRW, Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans* NRW und das Queere Netzwerk NRW haben zur weiteren Umsetzung des Aktionsplans elf Kernforderungen identifiziert und fordern die Landesregierung auf, entsprechende Maßnahmen zeitnah und in enger Kooperation mit der lsbtiqa*-Zivilgesellschaft auf den Weg zu bringen. Ziel muss sein, dass alle queeren Menschen in NRW selbstbestimmt, unversehrt und selbstverständlich leben können.

Dieses Papier wird auch vom Facharbeitskreis LSBT* des Paritätischen NRW unterstützt.

Wer wir sind

Wir sind die zivilgesellschaftlichen Dach- und Fachverbände der LSBTIQA*-Selbsthilfeorganisationen in NRW. Als LAG Lesben in NRW, Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans* NRW, Aidshilfe NRW und Queeres Netzwerk NRW haben wir gemeinsam mehr als 130 unterschiedliche Mitgliedsgruppen aus allen Teilen Nordrhein-Westfalens. Landesweit engagieren sich in unseren Netzwerken über 1.200 Ehrenamtliche für die Akzeptanz und Teilhabe von LSBTIQA* in NRW.

Die Kernforderungen dieses Papiers wurden in einem partizipativen Verfahren mit unseren Mitgliedsgruppen in zwei Austauschtreffen identifiziert und im Anschluss durch die vier Landesverbände formuliert. Wir artikulieren damit die Positionen der organisierten lsbtiqa*-Zivilgesellschaft und wollen die im Aktionsplan formulierten Ziele und Absichtserklärungen ernst nehmen, schärfen und weitere Maßnahmen ableiten.

Die vier zeichnenden Landesverbände stehen für selbstverständliches und selbstbestimmtes queeres Leben in NRW. Als LSBTIQA*-Communities leben wir jedoch weiterhin in einem Bundesland, in dem die demokratischen Grundwerte von Gleichwertigkeit, Anerkennung und Diskriminierungsschutz für LSBTIQA* noch nicht umfassend erreicht werden.

Der Aktionsplan

Das Bekenntnis der Landesregierung zu einer aktiven Queerpolitik für Nordrhein-Westfalen begrüßen wir ausdrücklich. Wir sehen darin die Anerkennung, dass sich Queerpolitik keineswegs in rechtlicher Gleichstellung erschöpft, sondern als Querschnittsthema inhaltlichen und strukturellen Eingang in alle Ministerien und politischen Themenfelder finden muss.

Wir begrüßen zudem, dass die Landesregierung bestehende Projekte fortgeführt und um zusätzliche Maßnahmen zur Akzeptanz von LSBTIQA* ergänzt hat. Allerdings wird der ressortübergreifend konzipierte Aktionsplan durch die einzelnen Ministerien bisher mit unterschiedlichem Engagement umgesetzt – von einer echten Querschnittsverankerung sind wir aktuell noch ein gutes Stück entfernt.

So stehen wir bei der systematischen Sensibilisierung von Regelstrukturen, wie z.B. Kindertagesstätten, Grundschulen und Beratungsstellen sowie Ämtern, der Polizei oder dem Gesundheitssystem noch ganz am Anfang. Gleichzeitig sind weiterhin notwendige spezialisierte Angebote und Schutzräume für LSBTIQA* weder flächendeckend vorhanden noch nachhaltig finanziert.

In diesem Sinne verstehen wir uns als zivilgesellschaftliche Impulsgeber*innen, Expert*innen und Mahner*innen, um die Ziele des Aktionsplans bedarfsorientiert, zielgruppennah und effektiv umzusetzen. Für eine erfolgreiche und wegweisende Queerpolitik für Nordrhein-Westfalen bieten wir der Landesregierung weiterhin unsere Beratung und Kooperation an.

Unsere Agenda für queere Vielfalt in NRW

Die Kernforderungen wurden in einem partizipativen Verfahren mit unseren Mitgliedsgruppen in zwei Austauschtreffen identifiziert. Sie sind Ausdruck konkreter und dringlicher Bedarfe und sind geeignet, den Schutz vor Diskriminierung und die Teilhabe von LSBTIQA* in NRW zu verbessern.

Im Folgenden stellen wir unsere Agenda für queere Vielfalt in NRW als Liste kurz dar. Ausführliche Begründungen und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung schließen sich an:

  1. Queere Mindeststrukturen (Grundversorgung) für NRW
  2. Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle des Landes NRW
  3. Klare Kante für LSBTIQA* im Bund
  4. Aktionsplan in allen Ministerien umsetzen: Für eine echte Querschnittsverankerung
  5. LSBTIQA* Angebote im ländlichen Raum etablieren
  6. Umsetzung einer landesweiten Akzeptanzkampagne
  7. Etablierung einer intersektionalen/queerinklusiven Integrations- und Geflüchtetenarbeit
  8. Psychosoziale Beratung für LSBTIQA* ausbauen und institutionalisieren
  9. Anti-Gewalt-Arbeit für LSBTIQA* in NRW stärken
  10. Queere Senior*innenarbeit nachhaltig aufstellen
  11. Geschichtliche Aufarbeitung und kollektive Entschädigung

Im Detail: Unsere elf Kernthemen für queere Vielfalt in NRW

  1. Queere Mindeststrukturen (Grundversorgung) für NRW

LSBTIQA*-Selbsthilfe leistet einen zuverlässigen, niedrigschwelligen und effektiven Beitrag zu einer aktiven Minderheiten- und Akzeptanzpolitik in NRW. Unsere (landesweiten) Strukturen beraten, sensibilisieren, machen sichtbar und sind erste Anlaufstellen für Regelstrukturen, Unternehmen und Behörden. Wir sind damit essentieller Baustein der erfolgreichen Verbesserungen der vergangenen Jahre und Vermittler*in zwischen Bürger*innen, Zivilgesellschaft und Staat. Trotzdem erhalten wir öffentliche Zuwendungen für landesweite Fachstellen fast ausschließlich als jährliche Projektförderungen. Es braucht jedoch dauerhaft queere Mindeststrukturen in und für NRW, die kontinuierliche, gesicherte und zuverlässige Angebote für LSBTIQA* und Regelstrukturen zur Verfügung stellen. Wir fordern:

  • Institutionalisierte Förderungen für die Landesverbände der LSBTIQA*-Selbsthilfe (Queeres Netzwerk NRW, LAG Lesben in NRW, Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans* NRW, Aidshilfe NRW) sowie für die landesweiten Fachstellen (Anti-Gewalt-Arbeit, psychosozialen Beratungsstellen, Senior*innenarbeit, Kampagne ANDERS&GLEICH, Landeskoordination Trans*, Schule der Vielfalt, #MehrAlsQueer sowie SCHLAU NRW). Sie bilden notwendige queere Mindeststrukturen für zentrale Beratungsangebote, Sensibilisierung und Selbstvertretung.
  • Bei nicht institutionalisierbaren Zuwendungen wird auf mehrjährige Projektzeiträume umgestellt, um langfristige Planbarkeit für Zielgruppen, Träger und Personal zu gewährleisten.
  • Dynamisierung der durch öffentliche Zuwendungen geförderten Personalstellen entsprechend der jährlichen Tarifsteigerungen des TV-L, um auch zukünftig qualifiziertes Personal anwerben und attraktive Arbeitsplätze bieten zu können (Fachkräftemangel).
  • Aufbau neuer landesweiter Fachstellen überall dort, wo in Bezug auf  LSBTIQA* bisher nur kurzfristige Projekte gefördert wurden bzw. in denen noch gar keine Angebote umgesetzt werden konnten, wie z.B. Queers mit Behinderung, Regenbogenfamilien, Kindertagesstätten, Pflege, Grundschule, Sport etc.
  1. Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle des Landes NRW

Diskriminierung schadet nicht nur den adressierten Menschen, sondern wirkt sich hemmend auf die Kooperations-, Partizipations- und Integrationsfähigkeit von Menschen und Gruppen aus. Diskriminierung zerstört damit auch Chancen und Ideen, die nur in Gemeinschaft und mit unterschiedlichen Perspektiven entwickelt und umgesetzt werden können. Eine intersektionale Lernräume schaffende und deshalb effektive Antidiskriminierungsarbeit gehört daher zu den wichtigsten Maßnahmen demokratischer Politik. Wir fordern:

  • Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle des Landes NRW als zentrale Beschwerde-, Beratungs- und Koordinationsstelle, die intersektional aufgestellt und mit ausreichend Personal für alle Diversity-Dimensionen ausgestattet ist.

  1. Klare Kante für LSBTIQA* im Bundesrat

Viele LSBTIQA*-Themen betreffen bundes- oder europaweite Gesetze und Regelungen. Die Landesregierung kann sich hier klar positionieren, bei Diskussionen und Stellungnahmen konsequent für queere Selbstbestimmung und Menschenrechte einstehen und entsprechend abstimmen. Wir fordern:

  • Die Landesregierung nimmt generell bei allen Abstimmungen im Bundesrat, die LSBTIQA* betreffen, eine queerinklusive Haltung ein und positioniert sich klar gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt.
  • Die Landesregierung setzt sich im Bundesrat und bei der Bundesregierung konsequent und mit Nachdruck für einen Ersatz des Transsexuellengesetzes im Sinne eines Selbstbestimmungsgesetzes ein, das die Bedarfe und Menschenrechte von trans*, inter* und nicht-binären Menschen gleichermaßen berücksichtigt.
  • Die Landesregierung setzt sich im Bundesrat und bei der Bundesregierung mit Nachdruck für die Aufhebung der Diskriminierungen im Abstammungs- sowie im Adoptionsgesetz ein und schafft damit endlich die Anerkennung von Regenbogenfamilien als gleichwertige Familienform.
  • Die Landesregierung setzt sich mit Nachdruck für eine Aufnahme von sexueller Orientierung in Artikel 3 Absatz 3 und eine Öffnung für alle Geschlechter in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes ein.
  1. Aktionsplan in allen Ministerien umsetzen: Für eine echte Querschnittsverankerung

Die Akzeptanz und diskriminierungsfreie Teilhabe von LSBTIQA* sind echte Querschnittsaufgaben: Sie sind im Beruf genauso relevant, wie in der Freizeit, im Gesundheitssystem, in der Stadt oder im ländlichen Raum. Sie betreffen Familien- und Pflegepolitik, das Justizsystem und den Sport. Die Querschnittsverankerung des Aktionsplans ist daher eine wichtige Absichtserklärung. Allerdings werden die Maßnahmen in den Ministerien aktuell mit unterschiedlichem Engagement umgesetzt. Wir fordern:

  • In allen Ministerien werden die Maßnahmen des Aktionsplans selbstverständlich umgesetzt und bedarfsorientiert durch weitere Maßnahmen ergänzt.
  • Das zuständige LSBTIQ*-Referat handelt als Koordinationsstelle für den Aktionsplan und ist personell ausgestattet, um die ressortübergreifende Umsetzung des Aktionsplans zu begleiten.
  1. LSBTIQA* Angebote im ländlichen Raum etablieren

Vor allem in den ländlich geprägten und flächenmäßig großen Kreisen fehlt es sowohl an queeren Selbsthilfegruppen als auch an spezialisierten Anlauf- und Beratungsstellen. Hier lebende queere Menschen nehmen daher teilweise lange Fahrtwege auf oder verzichten auf notwendige und unterstützende Gruppenangebote und Beratungen. Gleiche Lebensbedingungen in Stadt und Land sind gerade für queere Personen aktuell nicht annähernd umgesetzt. Wir fordern:

  • Landesweite Förderung von Modellprojekten für den ländlichen Raum, insbesondere im Bereich der mobilen Beratungs-, Selbsthilfe-, Senior*innen- und Jugendarbeit.
  • Erarbeitung eines Aktionsplans der Landesregierung zur Stärkung der Versorgungs- und Sozialstrukturen im ländlichen Raum, der gezielt auch die Bedarfe von LSBTIQA* in den Blick nimmt.
  • Die Landesregierung setzt sich bei den Kreisen und kreisfreien Städten sowie beim Städte- und Gemeindebund konsequent und entschlossen für die Erarbeitung kommunaler Aktionspläne zu LSBTIQA* ein und unterstützt diese bei Bedarf durch Beratung und Austausch.
  1. Umsetzung einer landesweiten Akzeptanzkampagne

Die im Aktionsplan ausgedrückte queerinklusive Haltung der Landesregierung wirkt stärker, je mehr Bürger*innen davon erfahren und darüber sprechen. Erfolgreiche Akzeptanzarbeit braucht Sichtbarkeit und nachhaltige Lernräume brauchen Impulse und Vorbilder. Die Landesregierung kann über im Alltag sichtbare Kampagnen einen effektiven Beitrag zu einer wirkungsvollen Antidiskriminierungspolitik leisten. Wir fordern:

  • Umsetzung einer groß angelegten Öffentlichkeits- und Akzeptanzkampagne der Landesregierung, die sowohl im öffentlichen Raum in allen Städten und Gemeinden sichtbar wird, als auch Betriebe und öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Ämter sowie den Gesundheits- und Sozialsektor aktiv einbezieht.
  • Personeller und finanzieller Ausbau der öffentlichkeitswirksamen Kampagne ANDERS&GLEICH, um die Reichweite zu steigern, Übersetzungen zu ermöglichen, barrierearme Publikationen zu erstellen und noch effektiver in die Mehrheitsgesellschaft hineinwirken zu können.
  1. Etablierung einer intersektionalen/queerinklusiven Integrations- und Geflüchtetenarbeit

Queere Menschen mit Flucht, Migrations- und/oder Rassismuserfahrung erleben nicht nur Diskriminierung aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität, sondern sind zudem rassistischer Ausgrenzung und Gewalt ausgesetzt. Dieser Mehrfachdiskriminierung muss mit strukturellen und intersektionalen Veränderungen begegnet werden: Sowohl queere Strukturen als auch Migrations- und Integrationsangebote müssen für unterschiedliche Diskriminierungsformen in ihrer Verschränkung sensibilisiert werden. Die Angebote der Titelgruppe 68 haben maßgeblich zu mehr Teilhabe, Selbsthilfe und Empowerment von jungen queeren Menschen mit Flucht, Migrations- und/oder Rassismuserfahrung geführt. Diese wichtige Arbeit muss fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Wir fordern:

  • Fortsetzung, Weiterentwicklung und Institutionalisierung der Maßnahmen der Titelgruppe 68 zur Arbeit mit Jugendlichen nach Flucht.
  • Ausbau der Sensibilisierungs- und Qualifizierungsangebote zu Rassismus und Antisemitismus für die LSBTIQA*-Selbsthilfe und landesweiten Fachstellen.
  • Ausbau der Sensibilisierungs- und Qualifizierungsangebote zu LSBTIQA* für die migrantische Selbstorganisation, die Integrationsagenturen und landesweiten Kompetenzbünde und Servicestellen.
  • Aufbau einer altersunabhängigen Empowerment-, Selbsthilfe- und Vernetzungsarbeit für Queere Menschen mit Flucht, Migrations- und/oder Rassismuserfahrung.
  1. Psychosozialen Beratung für LSBTIQA* ausbauen und institutionalisieren

Bestehende Diskriminierung, Gewalt und Ausgrenzung können zu psychischen Belastungen und Schäden führen, die professionell aufgefangen und begleitet werden müssen. Gleichzeitig bedarf es niedrigschwelliger Beratungsangebote zu alltäglichen Themen, bei denen queere Menschen sich nicht erklären müssen und keine Diskriminierung erfahren. Seit Jahren bieten die psychosozialen Beratungsstellen für LSBTIQA* niedrigschwellige, qualifizierte und kontinuierlich nachgefragte Angebote. Obwohl die Beratungsbedarfe vor allem bei trans* und inter* sowie queeren Menschen mit Flucht, Migrations- und/oder Rassismuserfahrung in den letzten Jahren massiv zugenommen haben, wurden die Förderungen nicht an die veränderten Bedarfe angepasst. Wir fordern:

  • Anerkennung von spezialisierten und deshalb niedrigschwelligen LSBTIQA*-Beratungsstellen als institutionalisiert geförderte Grundversorgung in NRW.
  • Aufbau weiterer psychosozialer Beratungsstellen oder mobiler Beratungskonzepte für LSBTIQA*, insbesondere im ländlichen und kleinstädtischen Raum.
  • Ausbau öffentlicher Zuwendungen zur bedarfsgerechten Finanzierung des erforderlichen Beratungspersonals, insbesondere Erweiterung der finanzierten Beratungsangebote für trans* und inter* Personen, für Regenbogenfamilien sowie für queere Menschen nach Flucht.
  1. Anti-Gewalt-Arbeit für LSBTIQA* in NRW stärken

Gewalt gegen LSBTIQA* muss konsequent begegnet werden. Entsprechend umfassend und wiederholt wird auf die Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben, Schwule und Trans* im Aktionsplan der Landesregierung verwiesen. Das dort kommunizierte Aufgabenportfolio steht in keinem Verhältnis mehr zu den geförderten zwei Personalstellen. Die Sensibilisierung und Zusammenarbeit mit der Polizei muss verstärkt und die Gewalt gegen LSBTIQA* als eigenes Schwerpunktthema erfasst und statistisch dokumentiert werden.

  • Personeller Ausbau der bestehenden Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit sowie Aufbau mindestens einer zweiten Anlaufstelle im Münsterland oder in Ostwestfalen.
  • Einrichtung von eigenen Abteilungen zum Thema Hassgewalt gegen LSBTIQA* in den zuständigen Staatsanwaltschaften oder Aufbau einer NRW-Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für dieses Thema.
  • Finanzieller und personeller Ausbau der Kampagne „Ich zeige das an!“, um in lsbtiqa*-Communities Aufklärung und Sichtbarkeit zu schaffen.
  • Einrichtung einer klar von außen und nach innen sichtbaren Ansprechstruktur für LSBTIQA* bei der Polizei in NRW.
  1. Queere Senior*innenarbeit nachhaltig aufstellen

Angesichts der demografischen Entwicklung werden zielgerichtete Angebote für queere Senior*innen zukünftig noch stärker nachgefragt werden. Neben der flächendeckenden Öffnung der gemeinwesenorientierten Altersarbeit für queere Senior*innen muss eine lebensweltorientierte ambulante und stationäre Pflege gefördert und ausgebaut werden. Einzubeziehen in diese Maßnahmen sind auch der Reha-Bereich und die Generationen übergreifende Quartiersentwicklung. Dazu bedarf es einer intersektional ausgerichteten Fortbildung und Sensibilisierung von Fachpersonal in allen Bereichen der Altenhilfe und Senior*innenarbeit. Wir fordern:

  • Systematische Sensibilisierung von Fach- und Führungskräften für eine queersensible ambulante und stationäre Pflege, z.B. in Reha- und Pflegeeinrichtungen
  • Institutionalisierung und Weiterentwicklung der Landesfachberatung gleichgeschlechtliche und trans* Lebensweisen in der offenen Senior*innenarbeit, für Lesben und Schwule im Alter
  • Schaffung kommunaler Beauftragter bzw. Fachstellen für die Koordination einer örtlichen queeren Senior*innenarbeit und Quartiersentwicklung.
  1. Geschichtliche Aufarbeitung und kollektive Entschädigung

Die durch das Land Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren geförderte Ausstellung zum §175 des Centrums für Schwule Geschichte ist ein erster wichtiger Schritt zu einer Aufarbeitung der Verbrechen an und der Diskriminierung von LSBTIQA* auf dem Staatsgebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen während des Nationalsozialismus sowie fortgesetzt durch das Land NRW während des Verfolgungs- und Repressionskontinuums der BRD. Ein umfassendes und queerinklusives Forschungsprojekt wurde für NRW bisher nicht umgesetzt.

Geschichtliche Aufarbeitung ist kein Selbstzweck, sondern wichtiger Gradmesser für die Glaubwürdigkeit heutiger Queerpolitk. Politisch ist daher eine kollektive Entschädigung von LSBTIQA* durch das Land Nordrhein-Westfalen notwendig - als Zeichen der Anerkennung und als konkrete Entschädigung der Verbrechen an und Diskriminierungen von LSBTIQA* auf dem Territorium des heutigen Nordrhein-Westfalen. Damit sind z.B. Bildungsveranstaltungen zum §175 sowie Archivierungs- und Erinnerungsmaßnahmen umzusetzen. Wir fordern:

  • Die Landesregierung leistet eine kollektive Entschädigung als Ausgleich für die durch das Land NRW begangenen Verbrechen an und strukturellen Diskriminierungen von LSBTIQA*, z.B. durch eine angemessene Zustiftung an die ARCUS Stiftung.
  • Umsetzung eines fundierten und umfassenden Forschungsprojekts zu den Verbrechen an und Diskriminierungen von LSBTIQA* auf dem Staatsgebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen während des Nationalsozialismus sowie fortgesetzt durch das Land NRW während des Verfolgungs- und Repressionskontinuums.
  • Förderung einer Überlieferungsbildung der Geschichte von Lesben/frauenliebenden Frauen und ihren Diskriminierungserfahrungen sowie der Lesbenbewegungen.
  • Auf Grundlage der Forschungsergebnisse Förderung weiterer Ausstellungen zum Verfolgungs- und Repressionskontinuum zu lesbischen, inter*, trans*, nichtbinären und queeren Perspektiven und Biografien.

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