Eine Stellungnahme des Queeren Netzwerks NRW zum Referentenentwurf zur Melderegisterverordnung („SBGG-Register“), die zum 1. November 2026 in Kraft treten soll.
Wir suchen zum 1. Januar 2026 oder später eine*n engagierte*n Referent*in Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit NRW (d/w/m/offen, 80%-90%, unbefristet).
Zu den anstehenden Kommunalwahlen in NRW am 14. September 2025 startet das Queere Netzwerk NRW mit Unterstützung des CSD Deutschland die Social Media-Kampagne WÄHL LIEBE.
Jetzt ist die Zeit, queere Anliegen sichtbar zu machen – vor Ort und in der Politik, denn am 14. September 2025 wird in Nordrhein-Westfalen gewählt. In der neuen digitalen Broschüre „Queere Impulse zur Kommunalwahl 2025“ finden sich Vorschläge für Anregungen und Forderungen für eine queerfreundliche Kommunalpolitik – praxisnah und umsetzbar.
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 25.04.2025 die Ergebnisse der 2024 landesweit durchgeführten Studie zu Lebenslagen und Erfahrungen von LSBTIQ* in NRW veröffentlicht. Daraus ergibt sich eine einmalige, fundierte und stichhaltige Datengrundlage über Diskriminierungserfahrungen queerer Menschen in NRW.
Das am 31.01.2025 vom Bundestag verabschiedete Gewalthilfegesetz schließt auf Drängen der CDU-Fraktion im Bundestag explizit trans*, inter* und nicht-binäre Personen aus. Das Queere Netzwerk NRW und rubicon e.V. nehmen hierzu Stellung.
Das Queere Netzwerk NRW fordert in seiner Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2025 eine Rücknahme der angekündigten Kürzungen und eine entschlossene Investitionsoffensive für Demokratie, Vielfalt und Antidiskriminierung.
Die NRW-Landesverbände der LSBTIQ* Communities protestieren gegen die geplante Streichung von Fördermitteln und fordern gerade jetzt den Erhalt der Senior*innenarbeit für queere Menschen in NRW.
Der Bundestag hat das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet! Für trans*, nicht-binäre und inter* Erwachsene ist es endlich möglich ihren Geschlechtseintrag und/oder ihre(n) Vornamen ohne Gutachten oder ein ärztliches Attest ändern zu lassen: durch eine Selbsterklärung beim Standesamt nach vorheriger Anmeldung.
Am 2. Februar haben wir im Gerhart-Hauptmann-Haus zusammen mit NGVT* NRW und LSVD NRW den Queeren Neujahrsempfang 2024 veranstaltet: Die Teams unserer Fachstellen, queeren Vereine, queerer Mitgliedsgruppen und Initiativen in NRW sowie Politiker*innen hatten hier die Gelegenheit, sich auszutauschen und zu vernetzen.
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